Mietverwaltung  

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Bestellerprinzip: Wer? Wie? Was?

Was ist das Bestellerprinzip?

Die Provisionszahlung bei der Vermittlung von Wohungsmietverträgen soll neu geregelt werden. Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt. Sprich, wer bestellt, der bezahlt.


Wann kommt das Bestellerprinzip?

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches Bestellerprinzip ebenso wie Mietpreisbremse regelt, befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Noch ist unklar, wann dieses abgeschlossen ist. Fest steht, dass das Inkrafttreten erst zum ersten Tag des zweiten Kalendermonats, der auf die Verkündung folgt, erfolgen kann.

Beispiel:Würde das parlamentarische Verfahren z. B. im Februar abgeschlossen, würde das Bestellerprinzip frühestens zum 1. April 2015 in Kraft treten. Verzögert sich das Verfahren, verschiebt sich damit auch dieser Startpunkt. Dies könnte beispielsweise bei inhaltlichen Korrekturen geschehen.

Gilt das Bestellerprinzip auch für den Verkauf?

Nein, das Bestellerprinzip soll ausschließlich für die Vermietung von Wohnungsmietverträgen gelten. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine Provision auch zukünftig vom Verkäufer und/oder Käufer erhoben werden.Nein, das Bestellerprinzip soll ausschließlich für die Vermietung von Wohnungsmietverträgen gelten. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine Provision auch zukünftig vom Verkäufer und/oder Käufer erhoben werden.

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