WEG-Verwaltung Nebenkostenabrechnung

Bei einer Wohneigentumsverwaltung ist die Aufgabe des Verwalters die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach §20 des Wohneigentumsgesetzes.

So sachlich und nüchtern es sich anhört, so schwierig und diffizil kann manchmal die Umsetzung in der Praxis werden.

Denn hier handelt es sich um Eigentümer und nicht um Mieter, deren Rechte und Pflichten klar vom Gesetzgeber geregelt und geschützt werden.

Und darum ist es hier besonders ratsam, eine neutrale Person mit der Verwaltung zu beauftragen, die dann in strittigen Situationen als Mediator fungieren kann.
Dies erfordert in jedem Einzelfall besonderes Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl, aber auch zuweilen eine energische Hand, die mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen Denjenigen zur Räson bringt, der einfach nicht einsehen möchte.

All dies lässt sich nur schwerlich in eine einfache Zahl bringen, um mit dieser dann in Konkurrenz zum Wettbewerb zu gehen.

Frau Susanne Vatter hat nicht das Bestreben durch Tiefstpreise am Markt andere Immobilien-Verwaltungen zu unterbieten.
Dies führt lediglich dazu, dass der Mensch, der eigentlich im Vordergrund stehen sollte, zu kurz kommt und ebenfalls zu einer Nummer verkommt.

Viele große Verwaltungen trennen sich z.Zt. von kleinen Häusern mit wenigen Einheiten, da es sich für sie nicht rechnen mag.

Entgegen diesem Trend werden wir Ihnen ein individuelles und faires Angebot unterbreiten.

Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie als Mensch und Ihrer Immobilie als Ihr Wohneigentum.

 

Details entnehmen Sie gerne unserem Leistungsverzeichnis WEG?